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   BFH, 31.10.2007 - IX B 71/07   

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https://dejure.org/2007,21159
BFH, 31.10.2007 - IX B 71/07 (https://dejure.org/2007,21159)
BFH, Entscheidung vom 31.10.2007 - IX B 71/07 (https://dejure.org/2007,21159)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - IX B 71/07 (https://dejure.org/2007,21159)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 31.10.2007 - IX B 71/07
    Besteht --wie im Streitfall-- eine Erbengemeinschaft, so können Aufwendungen eines Miterben Anschaffungskosten sein, wenn er z.B. die Erbanteile aller übrigen Miterben erwirbt (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, unter C. II. 2. a; vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Dezember 2006 IX R 44/04, BFH/NV 2007, 1014).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 31.10.2007 - IX B 71/07
    a) Ob dem Steuerpflichtigen durch den Erwerb des Grundstücks Anschaffungskosten entstanden sind, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die hier streitigen Einkünfte nach § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2006 - IX R 44/04

    Schuldübernahme bei vorzeitiger Erbauseinandersetzung kann zu Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 31.10.2007 - IX B 71/07
    Besteht --wie im Streitfall-- eine Erbengemeinschaft, so können Aufwendungen eines Miterben Anschaffungskosten sein, wenn er z.B. die Erbanteile aller übrigen Miterben erwirbt (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, unter C. II. 2. a; vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Dezember 2006 IX R 44/04, BFH/NV 2007, 1014).
  • BFH, 05.06.2008 - II S 7/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Gegenstand einer

    Der Bundesfinanzhof (BFH) wies durch Beschluss vom 20. Februar 2008 IX S 25/07 die Rüge der Kostenschuldnerin und Antragstellerin (Antragstellerin) gegen den BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2007 IX B 71/07 als unbegründet zurück und lehnte die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung ab.
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